Dokumente zum Download
Um Anspruch auf Erstversorgung durch die Rentenversicherung zu haben, muss über eine Mindestbeitragszeit von 15 Jahren hinweg in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Kosten für die Versorgung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Hierzu müssen Sie die Datenschutzerklärung, sowie die Formulare G0100 und G0130 für "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ausfüllen. Zusätzlich sind das Formular G0134 für die "Notwendigkeitsbescheinigung" und der ärztliche Befundbericht erforderlich.
Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Information
Dokumente für die Erstversorgung: Ärztlicher Befund, G0100, G0130, G0133 & G0134
Dokumente für die Folgeversorgung: G0134 & G1035
G0134 - NOTWENDIGKEITSBESCHEINIGUNG
