Dokumente zum Download

Um Anspruch auf Erstversorgung durch die Rentenversicherung zu haben, muss über eine Mindestbeitragszeit von 15 Jahren hinweg in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Kosten für die Versorgung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Hierzu müssen Sie die Datenschutzerklärung, sowie die Formulare G0100 und G0130 für "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ausfüllen. Zusätzlich sind das Formular G0134 für die "Notwendigkeitsbescheinigung" und der ärztliche Befundbericht erforderlich.

Haben Sie Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Information

Dokumente für die Erstversorgung: Ärztlicher Befund, G0100, G0130, G0133 & G0134

Dokumente für die Folgeversorgung: G0134 & G1035

DGUV 112-191

DGUV 112-991

G0100

G0133

G0134 - NOTWENDIGKEITSBESCHEINIGUNG

ÄRZTLICHER BEFUND

G0135 – ANTRAG AUF FOLGEVERSORGUNG

ANTRAG AUF TEILHABE-AGA